Rezeptabrechnung

Die strengen und komplizierten Abrechnungsmodelle der unterschiedlichsten Krankenkassen erlauben es uns leider nicht, bei einer derart engen Preiskalkulation Rezeptabrechnung anzubieten.

Die Abrechnung von aufsaugenden Inkontinenzartikel ist in Deutschland leider sehr kompliziert. Manche Krankenkasse lassen nur bestimmte Händler zu, machen Krankenkassen lassen nur bestimmte Produkte zu.
Manche Artikel werden vollständig übernommen, mache Artikel werden nur zum Teil übernommen, machen Artikel werden gar nicht übernommen.

Zudem ist eine Rezeptabrechnung auch zeitlich wenig vorteilhaft, da das Original-Rezept erst zum Händler muss. Erst dann kann eine Belieferung stattfinden.

Fragen Sie aber bei Ihrer Krankenkasse nach, ob Sie selbst bezahlte Inkontinenz-Artikel nachträglich bei der Krankenkasse einreichen können. Das wird mittlerweile teilweise genehmigt, da die Krankenkassen sich der oben erwähnten Problematik der komplizierten und zeitkritischen Abrechnung bewusst sind.

Direkter Kontakt

InkoVital.de
Fangdieckstr. 24
Tel. 040/300 330 996
Fax 040/300 330 999